Stiften und Spenden
Sie können die Arbeit der Stiftung in unterschiedlicher Form unterstützen.
Spenden
Eine Spende ist eine einmalige oder wiederholbare Zuwendung, die innerhalb von zwei Jahren nach Zufluss für den Stiftungszweck verwendet wird. Jede Spende ist steuerlich absetzbar!
Zustiftungen
Der Stiftungszweck wird vorrangig durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen erfüllt. Dieses Kapital bleibt dauerhaft erhalten. Deshalb möchte die Sportstiftung Lüneburg möglichst viele Zustifter gewinnen.
Ab 500,- Euro werden Sie gleichzeitig für drei Jahre Mitglied der Stiftungsversammlung, die die Strategie der Stiftung mitbestimmt.
Testamentarische Verfügung
Sie bestimmen, was über ihr Leben hinaus mit Ihrem persönlichen Besitz geschehen soll. Es kann sich dabei um das Weiterbestehen Ihres sozialen Engagements handeln, in dem Sie die Sportstiftung Lüneburg in Ihrem Testament berücksichtigen.
Natürlich freuen wir uns über Geldzuweisungen auf unserem Stiftungskonto bei der Sparkasse Lüneburg:
IBAN DE62240501100000051656
BIC NOLADE21LBG
Vielen Dank!
Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger Ihren Namen und Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen, wenn gewünscht, eine Spendenquittung zukommen lassen können.